AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zelt & Raum GmbH, Rohwedderstr. 12, 44369 Dortmund

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Für alle Rechtsgeschäfte der Zelt & Raum GmbH, insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als dass die Zelt & Raum GmbH ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Der Veranstaltungsvertrag (Miet- bzw. Dienstleistungsvertrag) wird von der Zelt & Raum GmbH erstellt und per e-Mail an den Kunden geschickt. Der Kunde schickt den Vertrag per E-Mail oder Post unterschrieben an die Zelt & Raum GmbH zurück.

3. Teillieferungen von der Zelt & Raum GmbH sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau stellt der Kunde geeignete Helfer zur Verfügung wenn diese vorher vertraglich vereinbart wurden, die er zuvor ausreichend einweist. Anzahl und Anwesenheitsdauer der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrags. Es wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, mit direkter Zufahrt für LKW‘s mit Anhänger (Durchfahrtshöhe 4 m). Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Kunden.

5. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen für die Nutzung der Zelte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Zelte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.

6. Es kann im Bedarfsfalle eine Verankerung mit Erdnägeln (bis zu 80cm) erforderlich sein. Der Kunde stellt sicher, dass am

Aufstellort des Zeltes keine Leitungen, Kellerschächte, Tiefgaragen oder sich andere bauliche Konstruktionen im Untergrund befinden. Sollte es durch die Verankerung mit Erdnägeln zu Schäden kommen, haftet der Mieter für etwaige Beschädigungen. Kosten für Wartezeiten, die der Zelt & Raum GmbH durch mangelhafte Platzverhältnisse entstehen trägt der Mieter. Entstehende Anschlusskosten und die Kosten verbrauchten Stroms, Wassers u.a. trägt der Kunde.

7. Für Lieferung durch die Zelt & Raum GmbH gilt: Auf- und Abbauzeit sind vorher zu vereinbaren.

8. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang der Zelte bzw. Mietequipment.

9. Mieterpflichten:

a) Schneeräumungsarbeiten sind vom Mieter auf eigene Kosten durchzuführen. Die Zelte verfügen über keine Schneelast und sind sofort vom Schnee zu befreien. Die Möglichkeit zum Beheizen der Zelte besteht.

b) Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhänge Vorrichtung benutzt werden, ohne es vorher mit der Zelt & Raum GmbH abzustimmen.

c) Anstrich von Gerüst und Fußboden ist nicht gestattet.

d) Plakate ankleben ist nicht erlaubt; Klebereste von Werbematerialien oder  ähnlichem hat der Mieter vor Rückgabe zu entfernen. Die Kosten einer erforderlichen Entfernung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

e) Am Stellplatz dürfen keine Kabelschächte, unterirdische Tanks, Stromleitungen usw. vorhanden sein, da die Zelte bei Bedarf mit Erdnägeln befestigt werden.

f) Der Mieter hat für den Auf-/Abbau der Zelte sowie für den Veranstaltungsbetrieb für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen.

g) Bei Sturm oder Unwetter hat der Mieter oder der von ihm dazu verpflichteten Benutzer der Mietsache unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und im Notfall die Zelte zu räumen.

h) Der Mieter sorgt für ebenes, waagerechtes und für Zelte bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her. Die Zu- und Abfahrtswege, sowie das Baustellengelände müssen für Lastzüge bis zu 40t befahrbar sein.

i) Die genaue Aufstellungsstelle ist durch den Mieter oder durch dessen Beauftragten zu bestimmen und auszuweisen.

j) Der Mieter haftet für die gesamte Mietsache, Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Zelte entstehen, für abhanden gekommenes oder besch digtes Material ist Schadenersatz durch den Mieter zu leisten.

k) Offenes Feuer in den Zelten ist nicht gestattet. Erforderliche Elektroarbeiten müssen vom Fachmann ausgeführt werden.

l) Wir weisen auf die Einhaltung der Fluchtwege hin, Notausgangsbeschilderung, sowie die Anbringung von gebrauchsfähigen Feuerlöscher.

m) Der Kunde hat der Zelt & Raum GmbH sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des gemieteten Gerätes, schriftlich anzuzeigen.

10. Für eingebrachte Sachen des Kunden oder dritter Personen haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Insoweit ist der Abschluss von Versicherungen gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliche Risiken Sache des Mieters.

II. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug des Kunden, Rücktritt

1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen wie schriftlich vereinbart, sofort fällig oder 10 Tage nach der Veranstaltung. Sollte keine explizierte Regelung getroffen worden sein, ist der Rechnungsbetrag nach Veranstaltung in bar zu entrichten.

3. Der Kunde kommt nach erfolgter Mahnung, spätestens nach 30 Tagen seit Leistungserbringung mit der Zahlung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen der Zelt & Raum GmbH Verzugszinsen i.H.v. 8 %-Punkten über dem Basiszins zu. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.

4. Sonderwünsche bzw. Individualanfertigungen wie z.B. gebrandete Zeltplanen sind vor Erstellung zu 100% fällig.

5. Kosten, die durch nicht vereinbarte Hol- und Bring Fahrten entstehen, werden nach Aufwand berechnet.

6. Bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Zelt nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Der Kunde trägt stets das Wetterrisiko und das der

Veranstaltungsdurchführung. Für die ersatzweise Wiederanmietung des gleichen Zeltes innerhalb eines Kalenderjahres berechnet die Zelt & Raum GmbH für das Zelt nur 50% des jeweils entsprechenden aktuellen Mietpreises.

7. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, gebührt der Zelt & Raum GmbH bei Erklärung des Rücktritts bis 70 Tage vor Aufbaubeginn 10% der vereinbarten Summe, 50 Tage vor Aufbaubeginn 50% der vereinbarten Summe, 30 Tage vor Aufbaubeginn 75% der vereinbarten Summe, 10 Tage vor Aufbaubeginn 90% der vereinbarten Summe an. Ab 9 Tage vor Aufbaubeginn wird die volle vereinbarte Summe fällig. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und soll mit Zugangsnachweis (z.B. per Einschreiben/Rückschein) erfolgen.

III. Fristen für Leistungen der Zelt & Raum GmbH

1. Von der Zelt & Raum GmbH einzuhaltende Fristen für Leistungen setzen den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde mit seinen Pflichten in Verzug, so verlängern sich die von der Zelt & Raum GmbH einzuhaltenden Fristen entsprechend. Dies gilt auch, soweit der Verzug auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse wie z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen ist.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Leistung, auch ggf. nach Ablauf einer der Zelt & Raum GmbH gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Zelt & Raum GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat oder für Sch den an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend zu haften ist. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Leistung von der Zelt & Raum GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Zelt & Raum GmbH innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Erklärt er sich binnen der Frist nicht, wird die vertragliche Leistung der Zelt & Raum GmbH gegen vollen Entgeltanspruch erbracht, es sei denn, dass deren Zweckerreichung (z.B. Terminverstreichen) unmöglich wird.

IV. Haftung – Schadensersatzansprüche

1. Im übrigen haftet die Zelt & Raum GmbH wie folgt:

a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Haftung zwingend vorgeschrieben ist, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

b) Soweit dem Kunden Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche zustehen, verjähren diese binnen 12 Monaten nach Auftragsende. Dies gilt nicht, soweit gemäß  §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zelt & Raum GmbH und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

VI. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Verbindlichkeit

1. Gerichtsstand ist ausschließlich, wenn der Kunde Kaufmann ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz in Dortmund der Zelt & Raum GmbH. Die Zelt & Raum GmbH ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.